Sie sehen sich in die Rolle als "Ausfallbürgen des Staates" gedrängt und reagieren mit Unzuständigkeitserklärungen wie "Dafür zahle ich Steuern".
( Quelle: Die Zeit (39/2000))
Auch sonst wird im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 keine rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen verlangt; vielmehr läßt man die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung genügen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)