Uraltzahlen

  1. Die Parteien verhalten sich trotz ihrer Uraltzahlen gesetzeskonform, denn sie müssen Spender ab 10.000 Euro (früher 20.000 DM) nur in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht mit Namen und Anschrift angeben. ( Quelle: Spiegel Online vom 02.04.2004)