Nun stellte das oberste Gericht fest, dass das Setzen eines Links keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
( Quelle: Die Zeit (26/2000))
Universal wollte für jede Urheberrechtsverletzung 45.000 Dollar haben, doch hatten die MP3.com-Anwälte bei einer zu hohen Entschädigungssumme vor einem Konkurs gewarnt.
( Quelle: )
Im Fall von Napster kamen die Gerichte zu dem Schluss, dass Napster mit seinem zentralen Server, der den Tausch koordinierte, sich der Urheberrechtsverletzung schuldig machte.
( Quelle: ZDF Heute vom 12.02.2003)
Denn die Richter betonen in ihrem Urteil, dass derjenige, der seinen Kunden einen automatischen CD-Brenner öffentlich zur Verfügung stellt, an einer Urheberrechtsverletzung mitwirkt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2002)
Das Bereitstellen von Musikstücken auf einem Computer, der mit dem Internet verbunden sei, stelle an sich noch keine Urheberrechtsverletzung dar, begründete der Richter sein Urteil.
( Quelle: Tagesschau Online vom 02.04.2004)