Der maximale "Urlaubsverlust" ist dabei allerdings auf drei Tagen pro Jahr begrenzt.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 20.06.2005)
Im bayerischen Manteltarifvertrag für Konditoren sei bereits vorgesehen, für je fünf Krankheitstage einen Urlaubstag zu streichen mit einem maximalen Urlaubsverlust von drei Tagen pro Jahr.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.06.2005)