Der Kläger entschied sich für den Urlaubsverzicht und machte in seiner Steuererklärung 4 700 Mark Fortbildungsaufwendungen geltend.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.06.2001)
Zu den strittigen Themen gehören Urlaubsverzicht, Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gehaltsverzicht im tariflichen Bereich, Arbeitszeitverlängerung auf mindestens 40 Stunden und die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen.
( Quelle: Abendblatt vom 14.10.2004)