Urlaubsverzicht

  1. Der Kläger entschied sich für den Urlaubsverzicht und machte in seiner Steuererklärung 4 700 Mark Fortbildungsaufwendungen geltend. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.06.2001)
  2. Zu den strittigen Themen gehören Urlaubsverzicht, Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gehaltsverzicht im tariflichen Bereich, Arbeitszeitverlängerung auf mindestens 40 Stunden und die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen. ( Quelle: Abendblatt vom 14.10.2004)