Urteilsschriftsätze

  1. Die Urteilsschriftsätze der Landes- und Bundesarbeitsgerichte, hatte Lohfeld erklärt, seien so umfassend, was die Begründung im deutschen Recht angeht, daß er da zusätzlich nichts vorzutragen brauche. ( Quelle: TAZ 1995)