Urteilstatbestands

  1. Am 14. 12. 1988 stellte die Kl. einen Antrag auf Berichtigung des Urteilstatbestands und lehnte gleichzeitig die drei Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung ab, diese hätten den Prozeß rechtswidrig geführt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)