Am 14. 12. 1988 stellte die Kl. einen Antrag auf Berichtigung des Urteilstatbestands und lehnte gleichzeitig die drei Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung ab, diese hätten den Prozeß rechtswidrig geführt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)