Anderenfalls werde sie das Besuchsrecht für den Sohn verlieren, der mit seinem Vater und den Großeltern väterlicherseits lebt, beschied eines Richterin in Utica (US-Staat New York), einer Kleinstadt rund 300 Kilometer nördlich von New York City.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.03.2002)