Jetzt liegt jedoch ein Gutachten des renommierten Völkerrechtlers Dieter Blumenwitz auf dem Tisch, das keinen Zweifel daran läßt, daß die Grundstücke aus völker- und staatsrechtlichen Gründen an die Berechtigten zurückzugeben sind.
( Quelle: Welt 1996)
Nach Ansicht des Frankfurter Völkerrechtlers Bothe ist der Einsatz der Bundeswehr durch die Ausrufung des Nato-Bündnisfalls sowie zwei UN-Resolutionen gedeckt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.11.2001)