VEAG-Aktien

  1. Beim Verwaltungsgericht Berlin beantragten Sachsen, Thüringen und Brandenburg vorläufigen Rechtsschutz gegen die geplante Übertragung aller VEAG-Aktien auf ein Erwerberkonsortium westdeutscher Energieunternehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)