VGH-Beschluß

  1. Der Ärger, daß sich Bürger überhaupt gegen einen "bauwilligen Magistrat" wehren müßten, mischt sich laut Eingärtner auch sonst in den Jubel über den erst 1994 erwarteten VGH-Beschluß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)