VGH-Senat

  1. Laut VGH-Senat habe die Mertz oHG gar keine Befugnis für eine Klage, weil ihre Rechte nicht verletzt würden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Der 24. VGH-Senat wies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, das der Versammlungsfreiheit einen hohen Stellenwert einräumt. ( Quelle: Spiegel Online vom 07.05.2005)