Das VGH-Urteil laufe ins Leere, da es keine Anliegerstraße mehr gebe, urteilten ihre Kollegen in Augsburg.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2001)
Aus staatlichen Fraktionsgeldern mitfinanzierte Plakate mit dem Bild Böhrs etwa für Pressekonferenzen waren laut VGH-Urteil erlaubt.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.08.2002)