VGH-Urteil

  1. Das VGH-Urteil laufe ins Leere, da es keine Anliegerstraße mehr gebe, urteilten ihre Kollegen in Augsburg. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2001)
  2. Aus staatlichen Fraktionsgeldern mitfinanzierte Plakate mit dem Bild Böhrs etwa für Pressekonferenzen waren laut VGH-Urteil erlaubt. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.08.2002)