VOB

  1. Nach Auffassung des Bausenators biete die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) durchaus Spielräume, bei großen Bauprojekten regionale Firmen anstelle von Subunternehmen zu beauftragen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Der Bau der neuen Messe in Riem beginnt mit einer Rechtswidrigkeit: Die Vergabe der Rohbauarbeiten der Ausstellungshallen und der Verbindungsbauwerke steht nicht im Einklang mit den Bewerbungsbedingungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Die baden-württembergische Bauwirtschaft beobachtet kritisch die zunehmende laxe Handhabung der Vergaberegeln nach VOB durch die öffentliche Hand. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Gemäß Rechtsverordnung vom 22.2.1994 können Leasingunternehmen, die auf eigene Rechnung im eigenen Namen Objekte, die der Öffentlichen Hand zur Nutzung überlassen werden, unter Verzicht auf VOB A Ausschreibungen durchführen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Man sollte stattdessen auf einen Mustervertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) bestehen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Außerdem sprach er von 'gefährlichen Bestrebungen, bewährte Elemente des wettbewerbspolitischen Ordnungsrahmens, wie z. B. die VOB oder das Ladenschlußgesetz, in Frage zu stellen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Die VOB sieht vor, und so wird meist verfahren, dass der Architekt den Bau bis in die Einzelheiten plant, anschließend die einzelnen Arbeiten ausschreibt und dadurch den günstigsten Handwerker oder Bauunternehmer auswählt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker, Bonn NJW 1996, 1047 Buchbesprechungen Vergütung, Zahlung und Sicherheitsleistung nach VOB. Handbuch für die Praxis. Von Peter Zielemann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Bei Zugrundelegung der VOB setzt die Freizeichnung des Unternehmers schriftliche Anmeldung der Bedenken gegen die konkrete Ausführung voraus." ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
  10. Die zum Nachteil der Bauwilligen zumeist angewendete Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) widerspreche EU-Recht, erläutert die Präsidentin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Vzbv), Edda Müller. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2004)