Geliefert worden sei das Glycerin aber in Fässern der niederländischen Firma VOS BV, einer Helm-Tochtergesellschaft.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der von der VOS vorgeschlagene Entschädigungsbetrag orientierte sich an den Zahlungen des Häftlingshilfegesetzes, dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen.
( Quelle: TAZ 1992)