Krähn will jetzt vor Gericht ein Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung einleiten, damit wenigstens für das Kind Rechtssicherheit hergestellt ist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2003)
Dieser erkannte am 2. 9. 1988 - damals noch minderjährig - mit Zustimmung seines für die Vaterschaftsanerkennung vom VormG bestellten Pflegers zu Urkunde des Stadtjugendamts die Vaterschaft zu dem Kind an.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)