Veloflohmarkt

  1. Beim fünften Veloflohmarkt dürfen nur Privatleute gebrauchte Tretroller, Dreiräder sowie Drahtesel für Kinder oder Erwachsene und Zubehör rund ums Zweirad feilbieten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2004)