Die Veränderungssperre ist ein Instrument des Baurechts.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2002)
"Die Veränderungssperre bedeutet lediglich, daß Bauten, die in Moorburg bis 2035 genehmigt sind, entschädigt werden müssen", erklärte HPA-Sprecherin Christiane Kuhrt.
( Quelle: Die Welt vom 01.09.2005)