Veräußerungsabsichten
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"Was gut verkäuflich ist, wird angeboten", kommentierte ein Banker die Veräußerungsabsichten.
( Quelle: TAZ 1994)
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Wenn sich das Haus mit Veräußerungsabsichten trägt, muss es weiterhin den Freistaat um Erlaubnis bitten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.02.2004)
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