Veräußerungsgeschäfte

  1. Veräußerungsgeschäfte sind Verkauf, Tausch, Einbringung aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, gemischte Schenkungen. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  2. Der Veräußerungsgewinn ist daher nach dem Halbeinkünfteverfahren zu 50 Prozent steuerpflichtig, wenn der Saldo aller privaten Veräußerungsgeschäfte insgesamt mehr als 999 Mark (ab 2002: 511 Euro) beträgt. ( Quelle: DIE WELT 2001)