In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht hatte Holtzbrinck vergeblich angeboten, auf die vertraglich vereinbarte Rückkaufoption und das Veräußerungsverbot zu verzichten.
( Quelle: Spiegel Online vom 29.10.2004)
Dies scheitert regelmäßig an dem Veräußerungsverbot des § 3 III VermG; nur in seltenen Fällen kommt die Erteilung einer Genehmigung nach § 1 GVO in Betracht (etwa wegen offensichtlicher Unbegründetheit des Rückgabeanspruches).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)