Verluste in einer Einkunftsart werden zunächst mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart im gleichen Veranlagungsjahr ausgeglichen (sog. Verlustausgleich).
( Quelle: Steuer 96, UB Media)
Das bedeutet: Jeder Steuerbescheid ab dem Veranlagungsjahr 2000, der künftig ausgestellt wird, soll unter der Rubrik - Erläuterungen - am Ende des Steuerbescheids diesbezüglich einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten.
( Quelle: Die Welt vom 29.03.2005)