Veranlagungsjahr

  1. Verluste in einer Einkunftsart werden zunächst mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart im gleichen Veranlagungsjahr ausgeglichen (sog. Verlustausgleich). ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  2. Das bedeutet: Jeder Steuerbescheid ab dem Veranlagungsjahr 2000, der künftig ausgestellt wird, soll unter der Rubrik - Erläuterungen - am Ende des Steuerbescheids diesbezüglich einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten. ( Quelle: Die Welt vom 29.03.2005)