Weil die neuen Regelungen schon für den Veranlagungszeitraum 1997 gelten, rechnen die Finanzminister mit Mehreinnahmen von rund 530 Mio. DM im kommenden Jahr.
( Quelle: Welt 1997)
Nach § 10d EStG müssen Verluste in den zweiten dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum rückgetragen werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)