Veranlagungszeitraum

  1. Weil die neuen Regelungen schon für den Veranlagungszeitraum 1997 gelten, rechnen die Finanzminister mit Mehreinnahmen von rund 530 Mio. DM im kommenden Jahr. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Nach § 10d EStG müssen Verluste in den zweiten dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraum rückgetragen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)