Verbändevereinbarung

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  1. In einem persönlichen Gespräch erläutern sie Hustedt, daß man bei "strenger" Anwendung des bundesweit gültigen Rechenmodells nach der sogenannten "Verbändevereinbarung" auch 26 Pfennig hätte verlangen können. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Auch die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) in Frankfurt erwägt nun eine Runderneuerung der Verbändevereinbarung. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  3. Damit stellte das Kartellamt klar, dass es die in der Verbändevereinbarung von Stromwirtschaft und Industrie geplante Aufteilung des Strommarktes in zwei Handelszonen Nord und Süd nicht akzeptieren wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die Gaswirtschaft hat sich erneut nicht auf Regeln für die Marktöffnung in Deutschland einigen können: Industrie und Gasversorger ließen die für Donnerstag angekündigte Unterzeichnung ihrer so genannten Verbändevereinbarung kurzfristig platzen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Das Landgericht Berlin hatte erst vor kurzem geurteilt, dass die Verbändevereinbarung der Energiewirtschaft einem verbotenem Kartell gleichkomme. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2003)
  6. Die derzeit gültige so genannte Verbändevereinbarung teilt Deutschland in zwei Zonen und sieht bei Überschreitung der Zonengrenze eine Gebühr vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Ich kann nicht von der Wirtschaft verlangen, dass sie eine saubere Wettbewerbsregelung aufstellt und sich daran hält, wenn das Kartellamt gleichzeitig erklärt, die Verbändevereinbarung sei für die Behörde nicht maßgeblich. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.03.2002)
  8. Eins steht fest: Mit der neuen Verbändevereinbarung ist der vom freien Wettbewerb überzeugte Bundeswirtschaftsminister noch längst nicht da, wo er hin will. ( Quelle: Welt 1999)
  9. Und schließlich werden von Eon und Ruhrgas Zusagen erwartet, mit der die in der so genannten Verbändevereinbarung festgelegten Spielregeln für den Gas-Wettbewerb verbessert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.07.2002)
  10. Vom kommenden Januar an, so steht es in der so genannten Verbändevereinbarung II zwischen Industrie und Gaswirtschaft, können auch private Haushalte ihren Gasanbieter frei wählen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.06.2002)
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