Die Zustimmung der Verbandsgremien gilt als Formsache.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.09.2003)
Ihre Klage auf Zulassung der Spieler aus EU-Ländern wurde aber von allen Verbandsgremien und in erster Instanz von einem ordentlichen Gericht abgewiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)