Der Fall Telekom sei ein gutes Beispiel dafür, wo die Rechtsposition der Verbaucher gestärkt werden müsse.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.04.2005)
Wird eine Kennzeichnugspflicht für genverändertes Gemüse eingeführt, könnte auch diese Information direkt vorliegen, ohne daß der Verbaucher lange auf der Packung nach Hinweisen suchen müßte.
( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1999)