Klarer als der Begriff des Anwendungsvorrangs ist die Bedeutung des Geltungsvorrangs. Er bedeutet Überordnung, Verbindlichkeit, Maßgeblichkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber nachrangigem Recht (50).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dann könnten die Frustrationen einer starken Minderheit bewirken, daß die politische Autorität des Vertrages trotz aller völkerrechtlichen Verbindlichkeit das New Yorker Treffen nur angeschlagen übersteht.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Für sie scheint die Straßenverkehrsordnung dieselbe Verbindlichkeit zu besitzen wie der Katechismus für Atheisten: Licht halten sie für langweilig, Einbahnstraßen für einen Wortwitz und Rücksichtnahme für ängstlich.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.06.2003)
Verbindlichkeit herstellen will auch die TU Darmstadt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.12.2004)
Stellt man darauf ab, daß Hdurch die Zahlung eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber der Raibach-Bank erfüllt hat, könnte man sagen, daß H "im Interesse der GmbH" gehandelt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dazu gehören die Laien und die Bischöfe, die Beweger und die Bewahrer, die mehr freiheitlich Denkenden und die sich mehr an Verbindlichkeit Orientierenden, die Christinnen und Christen der verschiedenen Konfessionen in Deutschland und in der weiten Welt.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.05.2003)
Abgesehen von diesem hochmoralischen Ende könnten die "Wilden Herzen" mehr derartige soziale Verbindlichkeit gebrauchen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ist es ein Fehler, dass die Kirche heute zu wenig Verbindlichkeit einfordert?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.04.2003)
CDU-Fraktionschef Jürgen Gansäuer nannte den Ministerpräsidenten wegen dessen Einstellung zur Verbindlichkeit von Kabinettsbeschlüssen "nicht vertragsfähig".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Für den Empfänger ist vielmehr erkennbar, daß es sich um Korrekturen handelt, die notwendige Folge des vorausgegangenen fehlgeschlagenen Zustellungsversuchs waren und die Verbindlichkeit der getroffenen Regelung nicht berühren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)