Geldwäsche liegt vor, wenn aus Straftaten gewonnenes Geld durch Einzahlung auf Konten oder durch Verbuchen als Geschäftseinnahmen "legalisiert" werden soll.
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Tatsächlich riefen etliche verärgerte Kunden bei der Beschwerdestelle der BVG an, was man gar nicht komisch fand: "Verbuchen Sie das unter Aprilscherz", knurrte ein Bediensteter ins Telefon.
( Quelle: TAZ 1997)