Verbuchen

  1. Geldwäsche liegt vor, wenn aus Straftaten gewonnenes Geld durch Einzahlung auf Konten oder durch Verbuchen als Geschäftseinnahmen "legalisiert" werden soll. ( Quelle: )
  2. Tatsächlich riefen etliche verärgerte Kunden bei der Beschwerdestelle der BVG an, was man gar nicht komisch fand: "Verbuchen Sie das unter Aprilscherz", knurrte ein Bediensteter ins Telefon. ( Quelle: TAZ 1997)