Denn in dem nun eingeleiteten Verfahren gegen die Untersagung des Kartellamts geht es aus der Sicht der Verbundkonzerne nur noch vordergründig darum, ob Hochtief seine Holzmann-Beteiligung wie geplant von 20 auf rund 35 Prozent aufstocken darf oder nicht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)