Die Pharmaindustrie ist per Arzneimittelgesetz verpflichtet, jeden ihr bekannt gewordenen Verdachtsfall dem Bfarm zu melden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2001)
Im Verdachtsfall sollen die Tiere auf dem Hof getötet werden.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Bisher wurden die Datenschützer nur bei konkreten Anlässen oder im Verdachtsfall aktiv.
( Quelle: Welt 1999)