Verdachtsfall

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  1. Die Pharmaindustrie ist per Arzneimittelgesetz verpflichtet, jeden ihr bekannt gewordenen Verdachtsfall dem Bfarm zu melden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2001)
  2. Im Verdachtsfall sollen die Tiere auf dem Hof getötet werden. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Bisher wurden die Datenschützer nur bei konkreten Anlässen oder im Verdachtsfall aktiv. ( Quelle: Welt 1999)
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