Verdienstes

  1. Wer einen Job angeboten bekommt, muß ebenso in Kauf nehmen, daß er nur 80 Prozent seines letzten Verdienstes erreicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Bezahlt werden in diesem Fall durchgehend 50 Prozent des vorherigen Verdienstes. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. In den Niederlanden ist die Bezugszeit der Lohnfortzahlung mit 52 Wochen zwar noch höher, dafür gibt es hier nur 70 Prozent des Verdienstes bis zur Obergrenze eines täglichen Entgelts von 159 Euro. ( Quelle: Handelsblatt vom 23.06.2005)
  4. Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Bedeutung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  5. Kommen Studenten über diese Zeitgrenzen hinaus, hängt es der BfA zufolge von der Höhe des Verdienstes ab, ob zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen: Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, der zahlt weiterhin keine Beiträge. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 08.07.2005)