Verdienstgrenze

  1. Erst ab dieser Verdienstgrenze dürfen neu dazukommende Versicherte dann in eine Privatkasse wechseln. ( Quelle: ZDF Heute vom 14.10.2002)
  2. Die wohl weitreichendste Neuregelung betrifft die Anhebung der steuer- und abgabenfreien Verdienstgrenze von derzeit 325 auf 400 Euro sowie die Förderung für Haushaltshilfen und Existenzgründer. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 03.06.2002)
  3. Die abgabenbegünstigte Verdienstgrenze wird von 325 auf 400 Euro angehoben und die geringfügige Beschäftigung kann auch im Nebenjob ausgeübt werden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 18.12.2002)
  4. Das Reformpaket soll die Vermittlung Arbeitsloser beschleunigen, es bringt verschärfte Zumutbarkeitsregeln, eine neue Minijob- Verdienstgrenze von 400 Euro und mehr Leiharbeit. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.08.2002)
  5. Das Einfrieren der Verdienstgrenze auf 630 DM werde dazu führen, daß der mögliche Einsatz dieser Kräfte von Jahr zu Jahr sinke. ( Quelle: Welt 1999)
  6. Mini-Jobs: Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze steigt von 325 auf 400 Euro. ( Quelle: Tagesschau Online vom 15.10.2003)
  7. Die Verdienstgrenze für die erstgenannten wurde zwar in diesem Jahr um 30 auf 530 Mark Monatsverdienst angehoben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)