"Es geht darin um mögliche Verdunklungshandlungen, deswegen sind Besuche der Angeklagten im Gefängnis ab sofort nicht mehr gestattet", so der Richter.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das Risiko von Verdunklungshandlungen - etwa im Hinblick auf die sogenannte "Vereinigungskriminalität" - wird dann spürbar größer werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)