Verdunklungshandlungen

  1. "Es geht darin um mögliche Verdunklungshandlungen, deswegen sind Besuche der Angeklagten im Gefängnis ab sofort nicht mehr gestattet", so der Richter. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Das Risiko von Verdunklungshandlungen - etwa im Hinblick auf die sogenannte "Vereinigungskriminalität" - wird dann spürbar größer werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)