Unzufrieden sind die Juristen auch mit mangelnden Informationen aus Bonn über die Bereiche allgemeines Streikrecht, Vereinigungsfreiheit und Kinderrechte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
"Das Recht der Vereinigungsfreiheit".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Sie kann dadurch etwa Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit oder der Freizügigkeit aussetzen lassen.
( Quelle: Welt 1998)
Vereinigungsfreiheit: Die Türkei hat bisher weder die Organisationsfreiheit noch das Streikrecht der europäischen Sozialcharta akzeptiert.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.10.2004)