Zwar wurden wegen der von der Rechtsprechung festgestellten Mängel der Verfügungs- und Vertretungsbefugnis des damaligen Ost-Berliner Magistrats Amtswidersprüche eingetragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Laut Kulturministerium sollen darin "die berechtigten Interessen von Verfügungs- und Nutzungsberechtigten" bei denkmalgeschützten Gebäuden künftig stärker berücksichtigt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)