PDS und Grüne werteten die Senatserklärung daher auch als "Teilerfolg", den es ohne ihren Verfügungsantrag so nicht gegeben hätte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das LG hat den auf § 6b UWG gestützten Verfügungsantrag zurückgewieen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)