Während Almunia im Falle Frankreichs bereits offiziell angekündigt hat, das Verfahren aussetzen zu wollen, weil der französische Haushalt die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakt erfülle, war dies bei Deutschland zuletzt noch unsicher.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2004)
Doch auch noch danach, während der laufenden Ermittlungen, kann der Immunitätsausschuss das Verfahren aussetzen lassen, falls die Staatsanwälte in die parlamentarischen Rechte des Beschuldigten eingreifen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)