Verfahrensbeteiligten

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  1. Denn die Beweisnot der übrigen Verfahrensbeteiligten wird noch dadurch erschwert, daß sie keine Einsicht in Entschädigungakten erhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Obwohl er der Richterin Frauke Bauer angeboten habe, zusammen mit allen Verfahrensbeteiligten einvernehmlich einen anderen Gutachter vorzuschlagen, halte die Richterin an der Sachverständigen fest. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2003)
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