Denn die Beweisnot der übrigen Verfahrensbeteiligten wird noch dadurch erschwert, daß sie keine Einsicht in Entschädigungakten erhalten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Obwohl er der Richterin Frauke Bauer angeboten habe, zusammen mit allen Verfahrensbeteiligten einvernehmlich einen anderen Gutachter vorzuschlagen, halte die Richterin an der Sachverständigen fest.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2003)