Schuld an der achtjährigen Verfahrensverzögerung hat laut Karlsruhe allein die Justiz.
( Quelle: Die Welt vom 09.12.2005)
Amtsgericht und Oberlandesgericht hätten nach Ansicht der Verfassungsrichter prüfen müssen, "ob die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Höhe des Bußgeldes berücksicht werden mußte".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)