Die Verfassung von Berlin, die insoweit mit dem Grundgesetz übereinstimmt, schreibe dem Gesetzgeber nicht vor, allgemeinkirchliche Feiertage als gesetzliche Feiertage anzuerkennen oder zu erhalten, hieß es.
( Quelle: TAZ 1995)
Mit Ausstellungsstücken wie der Verfassung von Berlin und Plakaten von damals wird der zeitgeschichtliche Hintergrund illustriert.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.08.2003)