"Hier", stellte das Verfassungericht fest, habe "die Staatsregierung vier Fragen nicht nach bestem Wissen und Gewissen vollständig beantwortet."
( Quelle: Welt 1998)
Die PDS-Abgeordnete Petra Pau betonte, das Verfassungericht habe "lediglich Verfahrens-Recht gesprochen".
( Quelle: )