Nach Ansicht des Justizministers steht bei den Reformen das Verfassungsbeschwerdeverfahren im Vordergrund.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Eine solche Aussichtenprüfung macht allerdings nur dann Sinn, wenn der Anwalt die Übernahme der Vertretung im Verfassungsbeschwerdeverfahren vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig macht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)