Dass die EU im Sicherheitsrat mitreden will, zeigt Artikel 206 des Verfassungsentwurfs, wonach die Union ihre Auffassung durch den europäischen Außenminister im Sicherheitsrat vortragen will.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.10.2004)
Laut Übergangsverfassung müssen im Fall einer Ablehnung des Verfassungsentwurfs durch das Volk Neuwahlen zur Nationalversammlung ausgeschrieben werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.08.2005)