Vor allem jedoch: Kirchensteuern werden vom Staat kraft staatlicher Gesetze mit hoheitlichem Zwang eingezogen = Verletzung des Verfassungsgebots der Unterscheidung zwischen Staat und Religion.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die ZVS sieht sich als Vollzieherin des Verfassungsgebots, das jedem Abiturienten einen Studienplatz garantiert.
( Quelle: Die Welt 2001)
Statt dessen erhebt "Die Zeit" den Vorwurf der Kleinstaaterei und sieht eine Verletzung des Verfassungsgebots zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)