Zu den baulichen Veränderungen, die keine Einrichtung darstellen, gehören die Einziehung von Böden und Zwischendecken, die Errichtung neuer Wände, das Verlegen von Leitungen, Einbauküchen und die Verfliesung von Fußböden und Wänden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)