Verfliesung

  1. Zu den baulichen Veränderungen, die keine Einrichtung darstellen, gehören die Einziehung von Böden und Zwischendecken, die Errichtung neuer Wände, das Verlegen von Leitungen, Einbauküchen und die Verfliesung von Fußböden und Wänden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)