Verfolgsproben

  1. Regelmäßig nehmen die Lebensmittelkontrolleure der Wirtschafts- und Ordnungsämter Stichproben, aber auch Verdachts- und Verfolgsproben, z.B. in Gaststätten, Imbißbetrieben, Geschäften oder bei den Herstellern. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)