Vergütungsanspruch

  1. Da das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruhe und den Arbeitnehmern für diese Zeit kein Vergütungsanspruch zustehe, entfalle für den Zeitraum auch der Anspruch auf die Sondervergütung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Einen Vergütungsanspruch für seine Tätigkeit hat er jedoch nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)