Es muss eine Vergütungsordnung her, die das nicht fördert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2004)
LAG Nds. BAT §§ 22, 23 Pflegedienst; Anlagen 1a und 1b; Vergütungsordnung im Pflegedienst (VkA) VergGr. II - IV Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)