Sie habe auch das volle Vergütungsrisiko für den Fall der Schlechtleistung zu tragen gehabt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
In Kreisen von Gewerkschaftsjuristen wird inzwischen darüber nachgedacht, ob beim nun schon über eine Woche dauernden Streik im öffentlichen Dienst das Vergütungsrisiko nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden könnte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Er trägt das volle Vergütungsrisiko, verliert während der Durchführung des Trainingsvertrages das Druckmittel des § 320 BGB und muß sich, wenn die Klagepartei die Leistungen nicht oder mangelhaft erbringt, auf Rückzahlungsansprüche verweisen lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)