Bund und Länder sollten fortan Vergabeprüfstellen und - als zweite Instanz - Vergabeüberwachungsausschüsse einrichten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Vergaberecht der Bundesrepublik sieht als Kontrollinstanzen 'Vergabeprüfstellen' und übergeordnete 'Vergabeüberwachungsausschüsse' vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)